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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (TaipInstInkrB k.a.Abk.)

B. v. 21.11.2012 BGBl. I S. 2461 (Nr. 57); Geltung ab 07.11.2012
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 7. November 2012 TaipehStAbkG Artikel 3

Nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 2. Oktober 2012 zum Abkommen vom 19. und 28. Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. I S. 2079) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 29 Absatz 1 Satz 2 sowie das dazugehörige Protokoll

am 7. November 2012

in Kraft getreten sind.

Die Annahme des Abkommens auf beiden Seiten wurde am 7. November 2012 notifiziert.

Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Michael Sell

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