Zitierungen von § 51 Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 HwO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42c HwO (vom 01.08.2024)
... Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat. Die §§ 51 und 51d bleiben ...
§ 51f HwO (vom 01.07.2021)
... die Prüfung nach § 51a Abs. 3 in diesem Handwerk oder Gewerbe bestanden hat. § 51 Absatz 2 ist entsprechend ...
§ 117 HwO (vom 01.07.2021)
... 4 Satz 3, § 42c Absatz 4 Satz 3, § 42d Absatz 4 Satz 3, § 42f Absatz 4 Satz 1, § 51 Absatz 1 oder § 51f Satz 1 eine dort genannte Abschluss- oder Ausbildungsbezeichnung führt.  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 2 BerBiRefG Änderung der Handwerksordnung
... In § 117 Abs. 1 Nr. 2 wird die Angabe „§ 51b" durch die Angabe „§ 51 d" ersetzt. 29. § 118 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 BBMoSG Änderung der Handwerksordnung
... Regelungen, die diese Abschlussbezeichnung vorsehen, bestanden hat. Die §§ 51 und 51d bleiben unberührt. § 42d (1) Den Fortbildungsabschluss ... § 34 Absatz 6 Satz 1 und Absatz 9 ist entsprechend anzuwenden." 32. § 51 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ... 35. Dem § 51d wird folgender Satz angefügt: „ § 51 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden." 36. § 117 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt ... 4 Satz 3, § 42c Absatz 4 Satz 3, § 42d Absatz 4 Satz 3, § 42f Absatz 4 Satz 1, § 51 Absatz 1 oder § 51d Satz 1 eine dort genannte Abschluss- oder Ausbildungsbezeichnung ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed