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Artikel 7 - Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (SGBIVuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 ALG § 27a

In § 27a Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, wird die Angabe „400" durch die Angabe „450" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 SGBIVuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGBIVuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 4 AufenthGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2474) geändert worden ist, wird wie folgt ...