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§ 9a - Düngemittelverordnung (DüMV)
V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2482 (Nr. 58); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1414
Geltung ab 14.12.2012; FNA: 7820-15-2 Ackerbau und Pflanzenbau
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Geltung ab 14.12.2012; FNA: 7820-15-2 Ackerbau und Pflanzenbau
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§ 9a Evaluierung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft überprüft bis zum 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Anforderungen an synthetische Polymere nach Anlage 2 Tabelle 7 Nummer 7.4.7 und Tabelle 8 Nummer 8.1.3 und 8.2.9 und bewertet hierbei, ob eine Änderung der dort genannten Anforderungen zu den in § 1 des Düngegesetzes genannten Zwecken erforderlich ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung V. v. 12. April 2017 BGBl. I S. 859 m.W.v. 21. April 2017
Frühere Fassungen von § 9a DüMV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.04.2017 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung vom 12.04.2017 BGBl. I S. 859 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9a DüMV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a DüMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DüMV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
V. v. 12.04.2017 BGBl. I S. 859
Artikel 1 2. DüMVÄndV
... wird nach der Angabe zu § 9 folgende Angabe eingefügt: „ § 9a Evaluierung". 2. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: ... „§ 9a Evaluierung". 2. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Evaluierung Das Bundesministerium ... 2. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „ § 9a Evaluierung Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ...
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