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Artikel 2 - Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (6. ZuckPräm2007VÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2545 (Nr. 58); Geltung ab 14.12.2012

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2012.