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Artikel 2 - Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (6. ZuckPräm2007VÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2012.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10397/a178557.htm