Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben

§ 3 - Begrenzte-Dienstfähigkeit-Zuschlag-Verordnung (BDZV)

V. v. 06.12.2012 BGBl. I S. 2569 (Nr. 58); aufgehoben durch Artikel 14 V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Geltung ab 01.01.2010; FNA: 2032-1-39 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 3 Ausschluss des Zuschlags



Nicht gewährt wird der Zuschlag neben

1.
einem Zuschlag nach § 6 Absatz 3 oder Absatz 4 des Bundesbesoldungsgesetzes oder

2.
einem Zuschlag nach der Altersteilzeitzuschlagsverordnung.



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