- 1.
- Art und Inhalt der von der zuständigen Behörde zur Durchsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 getroffenen Maßnahmen,
- 2.
- Anzahl, Art und Inhalt der Beschwerden von Fahrgästen,
- 3.
- Anzahl, Art und Inhalt der Antworten der zuständigen Behörde aufgrund von Beschwerden,
- 4.
- Anzahl, Art und Inhalt der getroffenen Sanktionen der zuständigen Behörde zur Durchsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010.
(2) Die erstmalige Veröffentlichung von Angaben nach Absatz 1 erfolgt nach Maßgabe der
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 am 1. Juni 2015 und danach jeweils im Zweijahresrhythmus.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Verbesserung der Durchsetzung der EU-Fahrgastrechte im Kraftomnibus- und Schiffsverkehr
V. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 485