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§ 19 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (GVIDVDV)

V. v. 08.12.2012 BGBl. I S. 2622 (Nr. 59); zuletzt geändert durch § 66 V. v. 09.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 284
Geltung ab 01.08.2012; FNA: 2030-8-5-2 Beamte
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§ 19 Bewertung der Prüfungsleistungen



(1) Die Prüfungsleistungen werden, soweit sich aus § 20 nichts anderes ergibt, wie folgt bewertet:

Prozentualer Anteil
der erreichten Punktzahl
an der erreichbaren
Punktzahl
Rangpunkte/
Rangpunktzahl
Note
93,70 bis 100,00 15sehr gut
87,50 bis 93,69 14
83,40 bis 87,49 13gut
79,20 bis 83,39 12
75,00 bis 79,19 11
70,90 bis 74,99 10befriedigend
66,70 bis 70,89 9
62,50 bis 66,69 8
58,40 bis 62,49 7ausreichend
54,20 bis 58,39 6
50,00 bis 54,19 5
41,70 bis 49,99 4mangelhaft
33,40 bis 41,69 3
25,00 bis 33,39 2
12,50 bis 24,99 1ungenügend
0,00 bis 12,49 0


(2) Wird eine Prüfung oder ein Prüfungsteil von zwei Prüfenden bewertet, wird das arithmetische Mittel der vergebenen Punktzahlen gebildet, dem dann die entsprechenden Rangpunkte zugeordnet werden.

(3) Eine Prüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens fünf Rangpunkten bewertet ist, es sei denn, dass etwas anderes bestimmt ist.

(4) Durchschnittsrangpunktzahlen werden auf zwei Dezimalstellen ohne Rundung berechnet.



 

Zitierungen von § 19 GVIDVDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 GVIDVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GVIDVDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 GVIDVDV Praktika (vom 25.03.2020)
... für jeden Praktikumsteil eine Beurteilung einschließlich einer Bewertung nach § 19 und bespricht sie mit der oder dem ...
§ 14 GVIDVDV Modulprüfungen (vom 01.01.2023)
... mehrteiligen Modulprüfung werden für jeden Prüfungsteil eigenständig nach § 19 oder § 20 die erreichten Rangpunkte festgestellt. Die Rangpunktzahl einer ...
§ 20 GVIDVDV Multiple-Choice-Aufgaben
... entsprechend den Absätzen 2 bis 5 bewertet und die übrigen Lösungen nach § 19. Aus beiden Aufgabenteilen wird entsprechend ihrer Gewichtung die Rangpunktzahl der Klausur ...
§ 24 GVIDVDV Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlussnote
... bei Nachkommawerten ab 50 aufgerundet und bei kleineren Nachkommawerten abgerundet. § 19 Absatz 1 ist ...