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Anlage 1
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Anlage 1 - Bargeldprüfungsverordnung (BargeldPrüfV)
V. v. 18.12.2012
BGBl. I S. 2705
(
Nr. 60
)
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 7620-1-5
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Anlage 2
Anlage 1 Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach §
3
der Bargeldprüfungsverordnung - Stammdaten -
Anlage 1 wird in
1 Vorschrift zitiert
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Anlage 2
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Zitierungen von
Anlage 1 BargeldPrüfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BargeldPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BargeldPrüfV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 3 BargeldPrüfV Meldepflichten
... „Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank - Stammdaten" aus Anlage
1
zu dieser Verordnung zu verwenden. (3) Die operationalen Daten sind aggregiert für ...
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