Anlage 3 - Bargeldprüfungsverordnung (BargeldPrüfV)

V. v. 18.12.2012 BGBl. I S. 2705 (Nr. 60)
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 7620-1-5 Notenbanken

Anlage 3 Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach § 3 der Bargeldprüfungsverordnung - Operationale Daten - Auslagerung


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Formular (BGBl. I 2012 S. 2711)


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Zitierungen von Anlage 3 BargeldPrüfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BargeldPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BargeldPrüfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BargeldPrüfV Meldepflichten
... statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank - Operationale Daten - Auslagerung" aus Anlage 3 zu dieser Verordnung zu verwenden. (4) Die Meldungen nach den Absätzen 2 und 3 ...


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