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Fünfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (5. SvEVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Auf Grund des § 17 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -, der durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1127) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:


Artikel 1 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 SvEV § 2

§ 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „219" durch die Angabe „224" ersetzt.

b)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „47" durch die Angabe „48" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 und 3 wird jeweils die Angabe „86" durch die Angabe „88" ersetzt.

2.
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „212" durch die Angabe „216" ersetzt.

3.
In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „3,70" durch die Angabe „3,80" und die Angabe „3,00" durch die Angabe „3,10" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Ursula von der Leyen