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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (EnergieStGuaÄndGBek k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2436) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Änderungen der Europäischen Kommission gegenüber am 12. Dezember 2012 gemäß Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes angezeigt wurden und Artikel 1 Nummer 14 und 18 bis 20 sowie Artikel 2 des Gesetzes damit am 1. Januar 2013 in Kraft treten.
Die Gewährung von Einzelbeihilfen ist ausgeschlossen bei einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet hat (Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe a der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung).
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Jakobs
Die Gewährung von Einzelbeihilfen ist ausgeschlossen bei einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt nicht Folge geleistet hat (Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe a der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung).
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Jakobs
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