Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGBXIIÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2013 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 4 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e bis i und Nummer 11 bis 22 tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.



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