interne Verweise§ 21 GtDWSVVDV Schriftliche Abschlussprüfung (vom 05.04.2017) ... eine Anwärterin oder ein Anwärter verspätet zu einer Klausur und wird nicht nach § 23 verfahren, gilt die versäumte Zeit als Bearbeitungszeit. (6) Wird eine Klausur ...
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