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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2016 aufgehoben
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§ 19 - Verordnung zu abschaltbaren Lasten (LastAbschV k.a.Abk.)
V. v. 28.12.2012 BGBl. I S. 2998 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.06.2016 BGBl. I S. 1359
Geltung ab 01.01.2013 bis 01.07.2016; FNA: 752-6-16 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 01.01.2013 bis 01.07.2016; FNA: 752-6-16 Elektrizität und Gas
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§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 19 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2016 LastAbschV
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt am Tag des Inkrafttretens einer neuen Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten und spätestens am 1. Oktober 2016 außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Dezember 2012.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten V. v. 16. Juni 2016 BGBl. I S. 1359 m.W.v. 24. Juni 2016
Frühere Fassungen von § 19 Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.06.2016 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten vom 16.06.2016 BGBl. I S. 1359 |
aktuell vorher | 24.12.2015 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten vom 18.12.2015 BGBl. I S. 2356 |
aktuell | vor 24.12.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 19 Verordnung zu abschaltbaren Lasten
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 LastAbschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LastAbschV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten
V. v. 18.12.2015 BGBl. I S. 2356
Artikel 1 LastAbschVÄndV Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
... § 19 Satz 2 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom 28. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2998), die durch ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten
V. v. 16.06.2016 BGBl. I S. 1359
Artikel 1 2. LastAbschVÄndV Änderung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten
... 19 Satz 2 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom 28. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2998), die zuletzt ...
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