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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen (1. IserlohnVÄndV k.a.Abk.)
Eingangsformel
Auf Grund des § 50 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung:
Artikel 1
Die Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1709) wird wie folgt geändert:
".
- 1.
- In § 1 wird die Angabe „31. Juli 2012" durch die Wörter „Ablauf des 31. Juli 2017" ersetzt.
- 2.
- Dem § 2 wird folgender Satz angefügt:
„Die Gleichstellung gilt auch für Zeugnisse, die vom 1. August 2012 bis zum Ablauf des 14. Januar 2013 erteilt worden sind." - 3.
- In § 3 Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft." ersetzt.
- 4.
- Die Anlage (zu § 1) wird wie folgt gefasst:
„Anlage (zu § 1)
Bezeichnung des Prüfungszeugnisses des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik | Ausbildungsberuf, für den gleichgestellt wird |
Abschlussprüfung als Industriemechaniker/ Industriemechanikerin | Industriemechaniker/Industriemechanikerin |
Abschlussprüfung als Werkzeugmechaniker/ Werkzeugmechanikerin | Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin |
Abschlussprüfung als Elektroniker/ Elektronikerin für Betriebstechnik | Elektroniker für Betriebstechnik/ Elektronikerin für Betriebstechnik |
Abschlussprüfung als Elektroniker/ Elektronikerin für Geräte und Systeme | Elektroniker für Geräte und Systeme/ Elektronikerin für Geräte und Systeme |
Abschlussprüfung als Mechatroniker/Mechatronikerin | Mechatroniker/Mechatronikerin |
Abschlussprüfung als Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/ Informations- und Telekommunikationssystem- Elektronikerin (IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin) | Informations- und Telekommunikationssystem- Elektroniker/Informations- und Telekommunikations- system-Elektronikerin (IT-Systemelektroniker/IT-Systemelektronikerin) |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Januar 2013.
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
In Vertretung B. Heitzer
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
In Vertretung B. Heitzer
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10461/index.htm