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Artikel 3 - Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (8. FeVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. Januar 2013 FahrschAusbO § 2, § 7, Anlage 7.2
Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. Juni 2012 (BGBl. I S. 1394) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu Anlage 2.1 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 2.1 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A2, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse AM (2 Doppelstunden)". - b)
- Die Angabe zu Anlage 2.2 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 2.2 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)". - c)
- Die Angabe zu Anlage 4 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 4 (zu § 5 Absatz 3) Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C und CE". - d)
- Die Angabe zu Anlage 7.2 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 7.2 (zu § 6 Absatz 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)".
- 2.
- § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Die Ausbildung in der Bundeswehr zur Erlangung der Dienstfahrerlaubnis, die nicht den Klassen nach § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen oder die über den Mindestumfang der Ausbildung nach dieser Verordnung hinausgehen, darf durch Verwendung von Fahrsimulatoren ergänzt werden."
- 3.
- In § 7 Absatz 1 Nummer 8 wird die Angabe „Satz 2" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt.
- 4.
- In Anlage 7.2 wird in der Tabelle der Tabellenkopf wie folgt gefasst:
„Besondere Ausbildungsfahrten | A1 A2 A B | A1 auf A2 A1 auf A A2 auf A | B auf BE B auf C1 C1 auf C C1 auf C1E | B auf C C auf CE | C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | ||||
Solo | Zug | Gesamt | Solo | Zug | Gesamt". |
Zitierungen von Artikel 3 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 8. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
8. FeVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 8. FeVuaÄndV Inkrafttreten
... Artikel 2, 3 und 7 treten am 19. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 9 9. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1318), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 10. Januar 2013 (BGBl. I S. 35) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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