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§ 7 - Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMV)
V. v. 15.01.2013 BGBl. I S. 74 (Nr. 2)
Geltung ab 24.01.2013; FNA: 7823-7-1 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 24.01.2013; FNA: 7823-7-1 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 7 Genehmigung von Zusatzstoffen und Mitteilung über Pflanzenst von Inverkehrbringen dasärkungsmitteln
(1) Der Antrag auf Genehmigung eines Zusatzstoffes nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes ist bei dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in einfacher Ausfertigung nach einem von dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekannt gemachten Muster schriftlich oder elektronisch in dem vom Bundesamt vorgegebenen Format zu stellen.
(2) Für die Mitteilung der Formulierung und beabsichtigten Kennzeichnung eines Pflanzenstärkungsmittels nach § 45 des Pflanzenschutzgesetzes gilt Absatz 1 entsprechend.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10467/a179306.htm