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Zitierungen von § 8 BNotO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNotO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29 BNotO Werbeverbot (vom 01.08.2021)
... (2) Ist ein dem Notar in Ausübung seiner Tätigkeiten nach § 8 erlaubtes Auftreten mit den Maßstäben des Absatzes 1 nicht zu vereinbaren, so ist es ...
§ 50 BNotO Amtsenthebung (vom 01.08.2021)
... Amtseid zu leisten; 4. wenn er ein besoldetes Amt übernimmt oder eine nach § 8 Abs. 3 genehmigungspflichtige Tätigkeit ausübt und die Zulassung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 ... eine nach § 8 Abs. 3 genehmigungspflichtige Tätigkeit ausübt und die Zulassung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 oder die nach § 8 Abs. 3 erforderliche Genehmigung im Zeitpunkt der Entschließung der ... Tätigkeit ausübt und die Zulassung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 oder die nach § 8 Abs. 3 erforderliche Genehmigung im Zeitpunkt der Entschließung der Landesjustizverwaltung ... Landesjustizverwaltung über die Amtsenthebung nicht vorliegen; 5. wenn er entgegen § 8 Abs. 2 eine weitere berufliche Tätigkeit ausübt oder sich entgegen § 9 Absatz 1 oder 2 mit ...
§ 56 BNotO Notariatsverwalter (vom 01.08.2021)
... nicht zweckmäßig erscheint. (5) Übt im Fall des § 8 Absatz 1 Satz 2 ein Notar sein Amt nicht persönlich aus, so gilt bei einem hauptberuflichen Notar Absatz 1 ...
§ 64 BNotO Dauer der Amtsbefugnis des Notariatsverwalters; Kostenforderungen (vom 01.01.2022)
... erneut bestellt worden ist oder 3. der vorläufig seines Amtes enthobene oder nach § 8 Absatz 1 Satz 2 an der persönlichen Amtsausübung verhinderte Notar sein Amt wieder übernommen ...
§ 67 BNotO Aufgaben; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021)
... und den Widerruf der Bestellung einer Notarvertretung, 3. eine Entscheidung nach § 8 Absatz 1 Satz 2 , 4. eine vorläufige Amtsenthebung, 5. die Verlegung eines Amtssitzes ...
Zitat in folgenden Normen
Notarverzeichnis- und -postfachverordnung (NotVPV)
V. v. 04.03.2019 BGBl. I S. 187; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
§ 3 NotVPV Angaben zu den amtlichen Tätigkeiten (vom 01.08.2022)
... eine Internetadresse. (3) Darf die Amtsperson die amtliche Tätigkeit im Fall des § 8 Absatz 1 Satz 2 der Bundesnotarordnung nicht persönlich ausüben, ist dies bei der amtlichen Tätigkeit zu vermerken. ...
§ 9 NotVPV Einsichtnahme (vom 01.08.2022)
... der eingetragenen Personen ist nicht einsehbar. (3) Eintragungen zu Entscheidungen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 der Bundesnotarordnung und zu einer vorläufigen Amtsenthebung sind nach dem Ende der Wirksamkeit der Entscheidung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... „Prüfer" durch das Wort „Prüfenden" ersetzt. 13. In § 8 Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „Auflagen verbunden oder befristet" durch die Wörter ... gefasst: „(2) Ist ein dem Notar in Ausübung seiner Tätigkeiten nach § 8 erlaubtes Auftreten mit den Maßstäben des Absatzes 1 nicht zu vereinbaren, so ist es ... einer Notarvertretung nicht zweckmäßig erscheint. (5) Übt im Fall des § 8 Absatz 1 Satz 2 ein Notar sein Amt nicht persönlich aus, so gilt bei einem hauptberuflichen Notar Absatz 1 ... bestellt worden ist oder 3. der vorläufig seines Amtes enthobene oder nach § 8 Absatz 1 Satz 2 an der persönlichen Amtsausübung verhinderte Notar sein Amt wieder übernommen ... Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: „3. eine Entscheidung nach § 8 Absatz 1 Satz 2 ,". ee) Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden die Nummern 4 und 5. ...
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