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Zitierungen von § 29 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 67 BNotO Aufgaben; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021)
... über die Art der nach § 28 zu treffenden Vorkehrungen, 7. für das nach § 29 zu beachtende Verhalten, insbesondere in Bezug auf die Information über die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... das Wort „Pflichten" durch das Wort „Amtspflichten" ersetzt. 29. § 29 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Ist ein dem Notar in Ausübung seiner ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... ihnen" die Wörter „durch Rechtsverordnung" eingefügt. 10. § 29 Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3 und 4 ersetzt: „(3) Ein Anwaltsnotar, ... § 67 Absatz 2 Satz 3 Nummer 7 wird wie folgt gefasst: „7. für das nach § 29 zu beachtende Verhalten, insbesondere in Bezug auf die Information über die ...
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