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Zitierungen von § 41 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... durch das Wort „Notariatsaktenspeicher" ersetzt. 34. Die §§ 39 bis 41 werden wie folgt gefasst: „§ 39 Notarvertretung (1) Die ... wird. (3) Die Bestellung der Vertretung kann jederzeit widerrufen werden. § 41 Amtsausübung der Vertretung (1) Die Vertretung versieht das Amt auf Kosten des ...