interne Verweise§ 7 BNotO Anwärterdienst; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021) ... Der Notarassessor ist aus dem Dienst zu entlassen, wenn er seine Entlassung beantragt; § 48 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Er kann entlassen werden, wenn er 1. sich zur Bestellung ...
§ 47 BNotO Erlöschen des Amtes (vom 01.08.2021) ... Amt des Notars erlischt durch 1. Entlassung aus dem Amt ( § 48 ), 2. Erreichen der Altersgrenze (§ 48a) oder Tod, 3. Amtsniederlegung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung ... In Satz 1 werden nach dem Wort „beantragt" ein Semikolon und die Wörter „ § 48 Satz 2 und 3 gilt entsprechend" eingefügt. bb) In Nummer 3 wird das Wort ... § 47 Nummer 3 wird das Wort „vorübergehende" gestrichen. 41. Nach § 48 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Es kann, solange die ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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