Tools:
Update via:
Zitierungen von § 53 BNotO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNotO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... wenn die anwaltliche Berufsbezeichnung wieder geführt werden darf." 46. In § 53 Absatz 1 Satz 1 werden das Wort „zur" und die Wörter „Amtsausübung bestellten" ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1047/v15179.htm