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Zitierungen von § 59 BNotO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNotO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 62 BNotO Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Notarkammer und Notariatsverwaltung (vom 01.08.2021)
... der Notarkammer und dem Notariatsverwalter, welche die Vergütung, die Abrechnung (§ 59 ) oder die Haftung für Amtspflichtverletzungen betreffen, sind die Landgerichte ohne ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1047/v15185.htm