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Zitierungen von § 59 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 59 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 62 BNotO Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Notarkammer und Notariatsverwaltung (vom 01.08.2021)
... der Notarkammer und dem Notariatsverwalter, welche die Vergütung, die Abrechnung (§ 59 ) oder die Haftung für Amtspflichtverletzungen betreffen, sind die Landgerichte ohne ...
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