Zitierungen von § 69 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 69c BNotO Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds (vom 01.08.2022)
... Vorstands nicht mehr Mitglied der Notarkammer oder verliert es seine Wählbarkeit aus den in § 69 Absatz 4 Nummer 2, 3 oder 5 genannten Gründen, scheidet es aus dem Vorstand aus. (2) Ist ein Mitglied des ...
§ 86 BNotO Zusammensetzung und Beschlussfassung der Generalversammlung (vom 01.08.2022)
... ein anderes Mitglied ihrer Notarkammer vertreten. Für ein anderes Mitglied gilt § 69 Absatz 4 und 5 sinngemäß. Teilnahmeberechtigt sind zudem die Mitglieder des Präsidiums ...
§ 103 BNotO Bestellung der notariellen Beisitzer (vom 01.08.2022)
... tätig war. (4) Notare, deren Wählbarkeit in den Vorstand der Notarkammer nach § 69 Absatz 4 ausgeschlossen ist, können nicht zum Beisitzer ernannt werden. (5) Die ...
§ 114 BNotO Sondervorschriften für das Land Baden-Württemberg (vom 01.08.2021)
... 2017 die Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars besaß. (9) § 69 Absatz 3 Satz 1 ist nicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... 2" werden die Wörter „und Absatz 3" eingefügt. 57. § 69 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... 2017 die Befähigung für die Laufbahn des Bezirksnotars besaß. (9) § 69 Absatz 3 Satz 1 ist nicht anzuwenden." 104. § 116 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 10 BRAORefG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 09.04.2022)
... und für das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung." 6. Dem § 69 werden die folgenden Absätze 4 und 5 angefügt: „(4) Zum Mitglied des ... Vorstands nicht mehr Mitglied der Notarkammer oder verliert es seine Wählbarkeit aus den in § 69 Absatz 4 Nummer 2, 3 oder 5 genannten Gründen, scheidet es aus dem Vorstand aus. (2) Ist ein Mitglied des ... 1 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Für ein anderes Mitglied gilt § 69 Absatz 4 und 5 sinngemäß." 10. § 95a wird wie folgt gefasst:  ... war. (4) Notare, deren Wählbarkeit in den Vorstand der Notarkammer nach § 69 Absatz 4 ausgeschlossen ist, können nicht zum Beisitzer ernannt werden." 12. Die ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... im Rahmen landesrechtlicher Bestimmungen,". 17. In den §§ 68 und 69 Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Versammlung der Kammer" durch das Wort ...


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