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Zitierungen von § 73 BNotO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNotO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 113b BNotO Notarkammern außerhalb der Tätigkeitsbereiche von Notarkasse und Ländernotarkasse (vom 01.08.2021)
... von Amtsinhabern neu besetzter Notarstellen treffen; 2. Beiträge nach § 73 Abs. 1 mit Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Notare gestaffelt erheben; ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 1 NotUntAufbÄndG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 01.08.2021)
... und die Wörter „Gebühren und Auslagen" eingefügt. 13. Dem § 73 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Nimmt der Notar bei der Notarkammer ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... das Wort „Kammer" durch das Wort „Notarkammer" ersetzt. 21. In § 73 Absatz 2 und § 74 Absatz 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „Kammer" durch das Wort ...
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