Zitierungen von § 75 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 94 BNotO Missbilligung (vom 01.08.2021)
... Für die Verjährung gilt § 95a Absatz 1 Satz 1. (2) § 75 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Der Notarkammer ist eine Kopie der Missbilligung zu ... Entscheidung des Oberlandesgerichts als Disziplinargericht für Notare beantragen. § 75 Absatz 5 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (5) Eine Missbilligung lässt das Recht der ... der Aufsichtsbehörde zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens unberührt. § 75 Absatz 6 Satz 2 und 3 gilt ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... das Wort „Pflichten" durch das Wort „Amtspflichten" ersetzt. 62. § 75 wird wie folgt gefasst: „§ 75 Ermahnung (1) Die Notarkammer ist ... ersetzt. 62. § 75 wird wie folgt gefasst: „ § 75 Ermahnung (1) Die Notarkammer ist befugt, Notare und Notarassessoren zu ermahnen, wenn ... Art begangen haben. Für die Verjährung gilt § 95a Absatz 1 Satz 1. (2) § 75 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Der Notarkammer ist eine Kopie der Missbilligung zu übermitteln.  ... die Entscheidung des Oberlandesgerichts als Disziplinargericht für Notare beantragen. § 75 Absatz 5 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (5) Eine Missbilligung lässt das Recht der ... das Recht der Aufsichtsbehörde zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens unberührt. § 75 Absatz 6 Satz 2 und 3 gilt entsprechend." 89. § 95 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
G. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1282
Artikel 1 NotarDRNG Änderung der Bundesnotarordnung
... nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens gelten entsprechend." 2. § 75 Absatz 5 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Auf das Verfahren des Gerichts sind im ... gerichtlichen Disziplinarverfahren oder gerichtlichen Verfahren gemäß § 75 Absatz 5 werden nach dem bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Recht fortgeführt.  ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed