Zitierungen von § 85 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 85 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... ersetzt. 80. § 84 wird aufgehoben. 81. Die §§ 85 und 86 werden wie folgt gefasst: „§ 85 Einberufung der ... aufgehoben. 81. Die §§ 85 und 86 werden wie folgt gefasst: „ § 85 Einberufung der Generalversammlung (1) Die Generalversammlung wird durch den ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 3 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... Notaren ermöglichen." c) Absatz 7 wird aufgehoben. 13. In § 85 Abs. 3 werden die Wörter „schriftlich oder telegrafisch" durch die Wörter ...

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 1 ViVaJuRG Änderung der Bundesnotarordnung
... werden, dass die Versammlung ausschließlich online stattfindet." 4. § 85 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... 1" durch die Wörter „§ 347 Absatz 1 bis 3" ersetzt. 26. In § 85 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Versammlung" durch das Wort „Vertreterversammlung" ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG)
Artikel 2 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1643, 1644; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
§ 6 COV19FKG Bundesnotarkammer
... wenn die Mehrheit der Mitglieder der Vertreterversammlung damit einverstanden ist. § 85 der Bundesnotarordnung gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Einberufung der Vertreterversammlung durch die ...


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