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Zitierungen von § 94 BNotO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 94 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNotO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 75 BNotO Ermahnung (vom 01.08.2021)
... der Notarkammer nach Satz 1 endet, wenn gegen den Notar oder Notarassessor ein Verfahren nach § 94 oder ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Für die Verjährung gilt § ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... der Notarkammer nach Satz 1 endet, wenn gegen den Notar oder Notarassessor ein Verfahren nach § 94 oder ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Für die Verjährung gilt § 95a ... die Wörter „der Notarkasse oder der Ländernotarkasse" ersetzt. 88. § 94 wird wie folgt gefasst: „§ 94 Missbilligung (1) Die ... ersetzt. 88. § 94 wird wie folgt gefasst: „ § 94 Missbilligung (1) Die Aufsichtsbehörden sind befugt, Notaren und Notarassessoren ...
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