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Zitierungen von § 95a BNotO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 95a BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNotO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 75 BNotO Ermahnung (vom 01.08.2021)
... 94 oder ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Für die Verjährung gilt § 95a Absatz 1 Satz 1 . (2) Vor einer Ermahnung ist der Notar oder Notarassessor zu hören. (3) ...
§ 94 BNotO Missbilligung (vom 01.08.2021)
... Amtspflichtverletzung leichter Art begangen haben. Für die Verjährung gilt § 95a Absatz 1 Satz 1 . (2) § 75 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... nach § 94 oder ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Für die Verjährung gilt § 95a Absatz 1 Satz 1 . (2) Vor einer Ermahnung ist der Notar oder Notarassessor zu hören. ... diese eine Amtspflichtverletzung leichter Art begangen haben. Für die Verjährung gilt § 95a Absatz 1 Satz 1 . (2) § 75 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Der Notarkammer ist eine ... gegen ihn wegen des Dienstvergehens ein Disziplinarverfahren einzuleiten." 90. In § 95a Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „oder für die Dauer" durch das Wort „und" ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 10 BRAORefG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 09.04.2022)
... ein anderes Mitglied gilt § 69 Absatz 4 und 5 sinngemäß." 10. § 95a wird wie folgt gefasst: „§ 95a Verjährung (1) Die ... 5 sinngemäß." 10. § 95a wird wie folgt gefasst: „ § 95a Verjährung (1) Die Verfolgung eines Dienstvergehens verjährt nach fünf ...
Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
G. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1282
Artikel 1 NotarDRNG Änderung der Bundesnotarordnung
... vor dem Verwaltungsgericht entsprechend anzuwenden." 3. § 95a Absatz 1 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst: „Diese Frist wird durch die ... nach Satz 1 steht der Einleitung eines Disziplinarverfahrens im Sinne des § 95a Absatz 1 Satz 2 gleich. (2) Die vor dem 1. Januar 2010 eingeleiteten förmlichen ...
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