Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 97 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 97 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 47 BNotO Erlöschen des Amtes (vom 01.08.2021)
... 7. rechtskräftiges disziplinargerichtliches Urteil, in dem auf Entfernung aus dem Amt ( § 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3 ) erkannt worden ...
§ 48b BNotO Amtsniederlegung zum Zweck der Betreuung oder Pflege (vom 01.08.2021)
... wieder antreten zu wollen, so wird er innerhalb dieser Frist dort erneut bestellt. § 97 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Gesamtdauer einer oder mehrerer Amtsniederlegungen, die im Rahmen ...
§ 95a BNotO Verjährung (vom 01.08.2022)
... die Verjährungsfrist zehn Jahre, wenn das Dienstvergehen eine Maßnahme nach § 97 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 rechtfertigt, 2. tritt keine Verjährung ein, wenn das Dienstvergehen eine ... 2. tritt keine Verjährung ein, wenn das Dienstvergehen eine Maßnahme nach § 97 Absatz 1 Nummer 3 rechtfertigt. (2) Die Verjährung wird gehemmt für die Dauer 1. ...
§ 110 BNotO Verhältnis des Disziplinarverfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen (vom 01.08.2022)
... seiner Amtspflichten anzuhalten. Die Erforderlichkeit einer Maßnahme nach § 97 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 bleibt durch eine anderweitige Ahndung ...
§ 110a BNotO Tilgung (vom 01.08.2022)
... geworden ist. Im Fall der erneuten Bestellung nach einer Entfernung aus dem Amt nach § 97 Absatz 1 Nummer 3 beginnt die Frist mit dieser Bestellung. Nach Fristablauf kann die Entfernung und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... Amtssitz wieder antreten zu wollen, so wird er innerhalb dieser Frist dort erneut bestellt. § 97 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Gesamtdauer einer oder mehrerer Amtsniederlegungen, die im Rahmen des ... zu einer nicht öffentlichen Verhandlung der Zutritt gestattet werden." 92. § 97 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden das Wort „zur" ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 10 BRAORefG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 09.04.2022)
... die Verjährungsfrist zehn Jahre, wenn das Dienstvergehen eine Maßnahme nach § 97 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 rechtfertigt, 2. tritt keine Verjährung ein, wenn das Dienstvergehen eine ... 2. tritt keine Verjährung ein, wenn das Dienstvergehen eine Maßnahme nach § 97 Absatz 1 Nummer 3 rechtfertigt. (2) Die Verjährung wird gehemmt für die Dauer 1. ... zur Erfüllung seiner Amtspflichten anzuhalten. Die Erforderlichkeit einer Maßnahme nach § 97 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 bleibt durch eine anderweitige Ahndung unberührt. § 110a Tilgung  ... unanfechtbar geworden ist. Im Fall der erneuten Bestellung nach einer Entfernung aus dem Amt nach § 97 Absatz 1 Nummer 3 beginnt die Frist mit dieser Bestellung. Nach Fristablauf kann die Entfernung und Vernichtung nach ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... 7. rechtskräftiges disziplinargerichtliches Urteil, in dem auf Entfernung aus dem Amt ( § 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Absatz 3 ) erkannt worden ist." 12. In § 52 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Nr. ... durch das Wort „Vertreterversammlungen" ersetzt. 28. § 97 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ...