Tools:
Update via:
Zitierungen von § 118 BNotO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 118 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNotO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... einem juristischen Beruf tätig war und notariatsspezifische" ersetzt. 107. § 118 wird wie folgt gefasst: „§ 118 Übergangsvorschrift zu § 80 ... ersetzt. 107. § 118 wird wie folgt gefasst: „ § 118 Übergangsvorschrift zu § 80 Für die Zusammensetzung des Präsidiums ...
Artikel 2 NotBRMoG Weitere Änderung der Bundesnotarordnung
... 51a Ablieferung verwahrter Gegenstände". b) Die Angaben zu den §§ 118 bis 120 werden wie folgt gefasst: „§ 118 Übergangsvorschrift für ... b) Die Angaben zu den §§ 118 bis 120 werden wie folgt gefasst: „ § 118 Übergangsvorschrift für Akten, Bücher und Verzeichnisse § 119 ...
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 3 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... b) Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden die Nummern 3 und 4. 22. § 118 wird wie folgt gefasst: „§ 118 (1) Die vor dem 1. September ... die Nummern 3 und 4. 22. § 118 wird wie folgt gefasst: „§ 118 (1) Die vor dem 1. September 2009 eingeleiteten Verwaltungsverfahren in Notarsachen ...
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 1 NotUntAufbÄndG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 01.08.2021)
... durch die Wörter „Akten und Verzeichnissen" ersetzt. 18. Die §§ 118 bis 120 werden wie folgt gefasst: „§ 118 Übergangsvorschrift für ... ersetzt. 18. Die §§ 118 bis 120 werden wie folgt gefasst: „ § 118 Übergangsvorschrift für Akten, Bücher und Verzeichnisse (1) Für ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... durch das Wort „wer" ersetzt. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 35. § 118 wird aufgehoben. 36. § 120 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1047/v15256.htm