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Zitierungen von § 7b BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7b BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7g BNotO Prüfungsamt; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2021)
... zur Prüfung, bestimmt die Prüfenden einschließlich des weiteren Prüfenden ( § 7b Abs. 2 Satz 5 ) sowie die Prüfungsausschüsse, setzt die Prüfungstermine fest, lädt die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Notarfachprüfungsverordnung (NotFV)
V. v. 07.05.2010 BGBl. I S. 576; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 319
§ 12 NotFV Bewertung der Aufsichtsarbeiten (vom 01.08.2021)
... zu. Es ermittelt die Bewertungen der einzelnen Aufsichtsarbeiten nach Maßgabe des § 7b Absatz 2 Satz 4 der Bundesnotarordnung und führt die Einigung sowie bei Bedarf den Stichentscheid gemäß § 7b Absatz ... und führt die Einigung sowie bei Bedarf den Stichentscheid gemäß § 7b Absatz 2 Satz 5 der Bundesnotarordnung  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)
G. v. 02.04.2009 BGBl. I S. 696
Artikel 1 BNotOÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
...  2. Nach § 7 werden die folgenden §§ 7a bis 7i eingefügt: „§ 7a (1) Zur notariellen ... Fachprüfung mit dem Ziel der Notenverbesserung einmal wiederholt werden. § 7b (1) Die schriftliche Prüfung umfasst vier fünfstündige ... zur Prüfung, bestimmt die Prüfer einschließlich des weiteren Prüfers (§ 7b Abs. 2 Satz 5) sowie die Prüfungsausschüsse, setzt die Prüfungstermine fest, ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... Prüfung kann mit dem Ziel der Notenverbesserung einmal wiederholt werden." 7. § 7b wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...
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