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Zitierungen von § 111h BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 111h BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Artikel 3 ÜVerfBesG Änderung der Bundesnotarordnung
... Notare regeln, sind nicht anzuwenden." 2. Nach § 111g wird folgender § 111h eingefügt: „§ 111h Auf den Rechtsschutz bei ... 2. Nach § 111g wird folgender § 111h eingefügt: „§ 111h Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 3 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
...  20. Die §§ 111 und 112 werden durch die folgenden §§ 111 bis 112 ersetzt: „§ 111 (1) Das Oberlandesgericht entscheidet ...