... in Absatz 2 Satz 1 und 2 genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind." 72. In § 78m Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „eines Notarvertreters" durch die Wörter „einer ...
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
... 15. Die §§ 78 bis 78f werden durch die folgenden §§ 78 bis 78o ersetzt: „§ 78 Aufgaben (1) Die Bundesnotarkammer hat ... oder der Bundesnotarkammer nicht mehr erforderlich sind, werden sie gelöscht. § 78m Verordnungsermächtigung zum Notarverzeichnis (1) Das Bundesministerium der Justiz ...