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Zitierungen von § 18a BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18a BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18c BNotO Schutz von Inhalten beim Zugang zu Forschungszwecken (vom 01.08.2021)
... Zustimmung der Landesjustizverwaltung. Für die Erteilung der Zustimmung gelten § 18a Absatz 1 und § 18b Absatz 1 und 2 Satz 2 und 3 entsprechend. (3) Forschende ...
§ 51 BNotO Verwahrung bei Erlöschen des Amtes oder Verlegung des Amtssitzes (vom 01.01.2022)
... und Verzeichnisse, die nach Satz 1 abgegeben wurden, bestimmt sich ausschließlich nach den §§ 18a bis 18d dieses Gesetzes sowie nach § 51 Absatz 3 des ...
 
Zitat in folgenden Normen

Beurkundungsgesetz (BeurkG)
G. v. 28.08.1969 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271
§ 51 BeurkG Recht auf Ausfertigungen, Abschriften und Einsicht (vom 01.08.2021)
... Gerichten oder Behörden bestehen, sowie das Recht auf Zugang zu Forschungszwecken nach § 18a der Bundesnotarordnung bleiben ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... durch das Wort „ihrer" ersetzt. 22. Nach § 18 werden die folgenden §§ 18a bis 18d eingefügt: „§ 18a Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und ... Nach § 18 werden die folgenden §§ 18a bis 18d eingefügt: „ § 18a Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken (1) ... der vorherigen Zustimmung der Landesjustizverwaltung. Für die Erteilung der Zustimmung gelten § 18a Absatz 1 und § 18b Absatz 1 und 2 Satz 2 und 3 entsprechend. (3) Forschende dürfen ... und Verzeichnisse, die nach Satz 1 abgegeben wurden, bestimmt sich ausschließlich nach den §§ 18a bis 18d dieses Gesetzes sowie nach § 51 Absatz 3 des Beurkundungsgesetzes."  ...
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