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Zitierungen von § 69c BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69c BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 81 BNotO Wahl des Präsidiums (vom 01.08.2022)
... der Notarkammern und die von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder ihrer Notarkammer. § 69c gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle der Satzung der Notarkammer die der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 10 BRAORefG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 09.04.2022)
...  c) Nach der Angabe zu § 69b wird folgende Angabe eingefügt: „ § 69c Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds". d) Die Angabe zu § 110 ... kann weitere Ausschlussgründe vorsehen." 7. Nach § 69b wird folgender § 69c eingefügt: „§ 69c Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ... 7. Nach § 69b wird folgender § 69c eingefügt: „ § 69c Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds (1) Ist ein Mitglied des Vorstands ... 8. Dem § 81 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „ § 69c gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle der Satzung der Notarkammer die der ...
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