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Zitierungen von § 71a BNotO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71a BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNotO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 85 BNotO Einberufung der Generalversammlung (vom 26.10.2024)
... (3) Die Satzung der Bundesnotarkammer kann in entsprechender Anwendung des § 71a Absatz 2 vorsehen, dass die Generalversammlung auch als hybride oder virtuelle Generalversammlung ... auch als hybride oder virtuelle Generalversammlung stattfinden kann. In diesem Fall gilt § 71a Absatz 3 entsprechend. (4) Beschlüsse der Generalversammlung können auch ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 1 ViVaJuRG Änderung der Bundesnotarordnung
... wird nach der Angabe zu § 71 folgende Angabe eingefügt: „ § 71a Durchführung der Kammerversammlung". 2. § 69b wird wie folgt ... Absätze 5 und 6 werden die Absätze 4 und 5. 3. Nach § 71 wird folgender § 71a eingefügt: „§ 71a Durchführung der Kammerversammlung ... 4 und 5. 3. Nach § 71 wird folgender § 71a eingefügt: „ § 71a Durchführung der Kammerversammlung (1) Die Kammerversammlung findet vorbehaltlich ... „(3) Die Satzung der Bundesnotarkammer kann in entsprechender Anwendung des § 71a Absatz 2 vorsehen, dass die Generalversammlung auch als hybride oder virtuelle Generalversammlung ... auch als hybride oder virtuelle Generalversammlung stattfinden kann. In diesem Fall gilt § 71a Absatz 3 entsprechend." b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und wird wie folgt ...
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