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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG2011InkrB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 24 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission die nach Artikel 24 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes erforderliche Genehmigung am 20. Dezember 2012 mit der Maßgabe erteilt hat, dass § 5 Nummer 5 des Luftverkehrsteuergesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 geändert worden ist, mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, soweit 20 Prozent des jeweils gültigen Steuersatzes gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 1 des Luftverkehrsteuergesetzes erhoben werden. § 5 Nummer 5 des Luftverkehrsteuergesetzes ist damit im Umfang der zuvor genannten Genehmigung der Europäischen Kommission mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Jakobs
Bundesministerium der Finanzen
Im Auftrag Jakobs
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