Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

I. - Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom Aktiengesellschaft (DTAGBefugAnO)

A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 82 (Nr. 2); aufgehoben durch § 3 A. v. 19.03.2013 BGBl. I S. 604
Geltung ab 24.01.2013; FNA: 900-10-4-44 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
|

I. Wahrnehmung der Befugnisse von Dienstbehörden und Dienstvorgesetzten



Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353) ordnet das Bundesministerium der Finanzen auf Vorschlag des Vorstands der Deutschen Telekom AG an:

1.
Die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG werden wahrgenommen von

a)
dem Betrieb Civil Servant Services/Social Matters/Health & Safety,

b)
dem Betrieb Vivento,

c)
dem Betrieb HR Business Services sowie

d)
dem Bereich Projects & Operations-Support der Niederlassung Personal Betreuungsmanagement für Beamte.

2.
Die Befugnisse eines Dienstvorgesetzten unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG werden wahrgenommen von

a)
der Leitung der Abteilung Civil Servant Services/Social Matters,

b)
der Leitung des Betriebs Vivento,

c)
der Leitung des Betriebs HR Business Services.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed