Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
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Eingangsformel - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 105 (Nr. 3); aufgehoben durch § 8 A. v. 21.08.2013 BGBl. I S. 3302
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 2030-14-190 Beamte
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Eingangsformel



Der Vorstand der Deutschen Telekom AG ordnet nach § 105 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), § 1 Absatz 4 des Postpersonalrechtsgesetzes, der durch Artikel 24 Nummer 1 Buchstabe c des Gesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) geändert worden ist, in Verbindung mit § 126 Absatz 3 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes, § 49 Absatz 1 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, § 33 Absatz 5, § 34 Absatz 2, § 42 Absatz 1 und § 84 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) sowie § 56 Absatz 2 Satz 1 der Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326) an:



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