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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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I. - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)
A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 105 (Nr. 3); aufgehoben durch § 8 A. v. 21.08.2013 BGBl. I S. 3302
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 2030-14-190 Beamte
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Geltung ab 01.01.2013; FNA: 2030-14-190 Beamte
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I. Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des allgemeinen Beamtenrechts und des Besoldungsrechts einschließlich der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- 1.
- Die allgemeinen beamtenrechtlichen Befugnisse und die besoldungsrechtlichen Befugnisse des Vorstands der Deutschen Telekom AG mit Ausnahme der Befugnis zur Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf den Betrieb Civil Servant Services/Social Matters/Health & Safety übertragen.
- 2.
- Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in allgemeinen beamtenrechtlichen Angelegenheiten und in besoldungsrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb HR Business Services - Bereich Einstellung, Beendigung, Konzernwechsel/Applicant - übertragen. Von der Übertragung ausgenommen ist die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden betreffend
- a)
- Verwaltungsakte des Vorstands,
- b)
- das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 66 des Bundesbeamtengesetzes,
- c)
- die Feststellung des Verlustes der Besoldung nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes und
- d)
- missbilligende Äußerungen.
- 3.
- Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird dem Betrieb HR Business Services - Bereich Beamtenrechtsservice - übertragen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10479/a179392.htm