Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

VI. - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 105 (Nr. 3); aufgehoben durch § 8 A. v. 21.08.2013 BGBl. I S. 3302
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 2030-14-190 Beamte
|

VI. Bereich Projects & Operations-Support der Niederlassung zur Betreuung der Beamtinnen und Beamten



Die Befugnis, Beamtinnen und Beamten, deren Arbeitsposten im Rahmen der Organisationsmaßnahme Shape HQ nach Durchführung des Personalisierungsverfahrens für die Betriebe GHQ und COM weggefallen sind oder künftig wegfallen werden, auf den Gebieten der Steuerung des Personaleinsatzes, der Personaleinsatzplanung, der Fortbildung und Qualifizierung einschließlich der Vorbereitung entsprechender Personalmaßnahmen dienstliche Weisungen zu erteilen, wird dem Bereich Projects & Operations-Support der Niederlassung zur Betreuung der Beamtinnen und Beamten übertragen. Der Bereich Projects & Operations-Support der Niederlassung zur Betreuung der Beamtinnen und Beamten ist insoweit Teil der Personalverwaltung im Sinne des § 107 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes.