Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

VII. - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 105 (Nr. 3); aufgehoben durch § 8 A. v. 21.08.2013 BGBl. I S. 3302
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 2030-14-190 Beamte
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VII. Vorbehaltsklausel



Der Vorstand der Deutschen Telekom AG behält sich vor, die nach den Abschnitten I bis VI übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.



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