§ 6 - BMJ-Vertretungsanordnung (BMJVertrAnO)

A. v. 01.02.2013 BGBl. I S. 167 (Nr. 5)
Geltung ab 14.02.2013; FNA: 2030-13-18 Beamte

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 6 ändert mWv. 14. Februar 2013 BMJVertrAnO

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:

1.
die Anordnung über die Vertretung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz und über das Verfahren bei der Vertretung vom 25. April 1958 (BAnz. Nr. 82 vom 30. April 1958), die zuletzt durch die Anordnung vom 4. Februar 1971 (BAnz. Nr. 29 vom 12. Februar 1971) geändert worden ist, und

2.
die Anordnung über die Vertretung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis vom 6. Januar 2009 (BGBl. I S. 34).



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