Die Dritte Verordnung zur Durchführung des
Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300), die zuletzt durch Artikel
3 der Verordnung vom
28. März 2011 (BGBl. I S. 521) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 22a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 2.
- § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 3.
- Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
„Die seit dem 1. Juli 2010 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Oktober 2012 um weitere 5,7 Prozent erhöht, wobei der Höchstbetrag von 2.174 Euro nicht überschritten werden darf."
- 4.
- § 33a wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 €”. |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
- 5.
- § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:
„vom 1.7.2010 bis 30.9.2012 €". |
-
- b)
- Folgende Spalte wird angefügt:
„ab 1.10.2012 € |
1.101 |
1.386 |
114". |
- 6.
- § 35 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. Juli 2010" durch die Wörter „bis 30. September 2012" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Oktober 2012 1.003 Euro".
- bb)
- In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. Juli 2010" durch die Wörter „bis 30. September 2012" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Oktober 2012.114 Euro".
- b)
- In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. Juli 2010" durch die Wörter „bis 30. September 2012" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Oktober 2012.360 Euro".
- c)
- In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. Juli 2010" durch die Wörter „bis 30. September 2012" ersetzt, wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:
„ab 1. Oktober 2012.471 Euro".
- 7.
- § 38a wird wie folgt geändert:
- a)
- Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:
-
- b)
- Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:
-
- c)
- Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:
- 8.
- Die Besoldungsübersicht (Anlage 4 zu den §§ 15 und 17) wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 24.387 | 26.174 | 27.069". |
-
- b)
- In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 27.513 | 31.425 | 33.380". |
-
- c)
- In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 33.466 | 38.449 | 40.944". |
-
- d)
- In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr €" | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 42.775 | 48.560 | 51.453 | 54.345". |
- 9.
- Die Besoldungsübersicht (Anlage 5c zu § 22) wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 24.387 | 26.174 | 27.069". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 10.974 | 17.013 | 19.760". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 7.320 | 11.340 | 13.176". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 610 | 945 | 1.098". |
-
- b)
- Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 27.519 | 31.425 | 33.380". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 12.381 | 20.426 | 24.367". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 8.256 | 13.620 | 16.248". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 688 | 1.135 | 1.354". |
-
- c)
- Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 33.466 | 38.449 | 40.944". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 15.060 | 24.992 | 29.889". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 10.044 | 16.656 | 19.932". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Ab vollendetem 45. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 837 | 1.388 | 1.661". |
-
- d)
- Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 42.775 | 48.560 | 51.453 | 54.345". |
-
-
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 15.100 | 26.708 | 35.503 | 39.128". |
-
-
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 10.068 | 17.808 | 23.664 | 26.088". |
-
-
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.7.2010" durch die Angabe „bis 30.9.2012" ersetzt und folgende Zeile angefügt:
| Bis zum vollendeten 35. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 45. Lebensjahr € | Bis zum vollendeten 50. Lebensjahr € | Ab vollendetem 50. Lebensjahr € |
„ab 1.10.2012 | 839 | 1.484 | 1.972 | 2.174". |
Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
V. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 421