Zitierungen von § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Schuhfertigung und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Schuhfertigung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SchuhfIndMstFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchuhfIndMstFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SchuhfIndMstFortbV Zulassungsvoraussetzungen
... und einer „Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Schuhfertigung" nach § 1 Absatz 3 aufweisen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten ...
Anlage 2 SchuhfIndMstFortbV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4 , 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im ...


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