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Zitierungen von § 6 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Schuhfertigung und Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Schuhfertigung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SchuhfIndMstFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchuhfIndMstFortbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SchuhfIndMstFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 9 SchuhfIndMstFortbV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach § 6 ist mit Ort, Datum und Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Anlage 2 SchuhfIndMstFortbV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Gesamtnote als Dezimalzahl, 5. die Gesamtnote in Worten, 6. Befreiungen nach § 6 , 7. Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und ...
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