Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität und Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität vom 03.04.2014

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität und Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität, alle Änderungen durch Artikel 20 5. FortbVÄndV am 3. April 2014 und Änderungshistorie der PersVerkFwFortbV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung
Anlage 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 03.04.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 20 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität


Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Personenverkehr und Mobilität Geprüfte Fachwirtin für Personenverkehr und Mobilität (BGBl. I 2013 S. 235)


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

a) Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe '(BGBl. I S. 231)' die Wörter ', die durch Artikel 20 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,' eingefügt.

b) Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).'

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

 
Anzeige