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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik und Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik am 03.04.2014
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 3. April 2014 durch Artikel 19 der 5. FortbVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der GütVerkFwFortbV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 03.04.2014 geltenden Fassung durch Artikel 19 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 1 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) a) Nach der Angabe '(BGBl. I S. 236)' werden die Wörter ', die durch Artikel 19 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,' eingefügt. b) Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt: 'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).' |
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik | |
a) Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe '(BGBl. I S. 236)' die Wörter ', die durch Artikel 19 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist,' eingefügt. b) Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt: 'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).' | |
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